Patientenrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler
Gerade im Bereich des Medizinrechts wird jedes Jahr eine neue Flut von Gesetzen erlassen. Um hier den Überblick zu bewahren, ist der Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts unerlässlich.
Auf dem speziellen Gebiet der Arzthaftung vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dabei stehen wir Ihnen auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens vor der jeweiligen Ärztekammer als erfahrener Partner zu Seite. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetz am 26. Februar 2013 wurden die (Verfahrens-) Rechte der Patienten bei Behandlungsfehlern erstmalig im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert.
Arzthaftungsrecht – kurz und verständlich
Ärztlicher Behandlungsfehler
Grober Behandlungsfehler
Schaden durch Behandlungsfehler
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