Medizinrecht

Rolf Kegel


Patientenrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler

Gerade im Bereich des Medizinrechts wird jedes Jahr eine neue Flut von
Gesetzen erlassen. Um hier den Überblick zu bewahren, ist der Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts unerlässlich.

Auf dem speziellen Gebiet der Arzthaftung vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dabei stehen wir Ihnen auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens vor der jeweiligen Ärztekammer als erfahrener Partner zu Seite. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetz am 26. Februar 2013 wurden die (Verfahrens-) Rechte der Patienten bei Behandlungsfehlern erstmalig im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert.



Arzthaftungsrecht – kurz und verständlich

Ärztlicher Behandlungsfehler

Grober Behandlungsfehler

Schaden durch Behandlungsfehler


 

BGKW


Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Bitte füllen Sie das Formular aus oder
rufen Sie uns an:

Telefon: 030 - 20 62 48 90


Anrede
Vorname*
Name*
E-Mail*
Telefon
Text