Handels- und Gesellschaftsrecht

Heiko Peter


Im Handelsrecht ist der Rechtsverkehr beschleunigt, der Sorgfaltsmaßstab ist erhöht. An den Kaufmann werden in jeglicher Hinsicht hohe Anforderungen gestellt. In der Regel gilt es, schnell zu reagieren, was umfassende Kompetenz zwingend voraussetzt.

Die Dinge verkomplizieren sich, wenn eine Handelsgesellschaft (insbes. OHG, KG, GmbH, AG) beteiligt ist. In diesen Fällen entstehen die Probleme nicht nur im Außen-, sondern möglicherweise auch im Innenverhältnis: Mängel in der Beschlussfassung, Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, Fragen der Geschäftsführung, der internen Haftung usw. Auch bei der Gründung von Gesellschaften empfiehlt sich die Anwendung hoher Sorgfalt.

Wir beraten und vertreten Sie bei all diesen und vielen anderen Problemen umfassend.



 

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